ms Horse Blog Nr. 18 Im Fokus: Interessante Einzelheiten aus den Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten

ms Horse Blog – April 2015

ms Horse Blog Nr. 18 Im Fokus: Interessante Einzelheiten aus den Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten

Der vorige ms Horse Blog beschäftigte sich mit der These: „Reiten ist die komplexeste Sportart überhaupt“. Wer diesen Blog nachlesen möchte, kann hier klicken.

Sicherlich sind jedem Pferdehalter die Inhalte des Tierschutzgesetzes und hier vor allem die Inhalte des §2 TierSchG zumindest in groben Zügen bekannt. Dieser Paragraf besagt, dass derjenige, der ein Tier hält, dieses seinen Bedürfnissen entsprechend versorgen und für artgerechte Bewegung und Unterkunft sorgen muss. Weiterhin darf er dem Tier keine vermeidbaren Schmerzen zufügen und muss über Fähigkeiten und Fertigkeiten für den artgerechten Umgang, die Pflege und Ernährung mit dem Tier verfügen. Weniger bekannt dürften die Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten die zuletzt im Jahr 2009 vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) herausgegeben worden sind, bekannt sein. Neben dem Tierschutzgesetz wird hier genauer beschrieben, welche Anforderungen an einen artgerechte Pferdehaltung zu stellen sind. Zudem enthalten die Leitlinien wichtige Details und Begründungen zur Pferdehaltung. Die Leitlinien helfen, bei gerichtlichen Auseinandersetzungen oder werden von Behörden zur Entscheidungsfindung eingesetzt. Weiterhin dienen sie den Tierhaltern als Eigenkontrolle und als Entscheidungsgrundlage zur Beurteilung der Pferdehaltung.

Die Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten sind folgendermaßen untergliedert:

  • Grundlagen zur Ethologie (u.a. Sozial- und Bewegungsverhalten) und zur Betreuung/Management (u. a. Pflegemaßnahmen und tierärztliche Versorgung)
  • Haltung (u.a. Weide, Haltungsformen, Einstreu)
  • Bauausführung und Maße (u.a. Stallgebäude, Einzel- und Gruppenhaltung)

Jedem Pferdehalter sollten die Leitlinien bekannt sein. Wer sie durchlesen möchte findet im Internet zahlreiche Möglichkeiten zum Download. Darüber hinaus kann beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein kostenfreies Exemplar bestellt werden.

Habt Ihr schon mal in den Leitlinien geblättert? Welche vielleicht noch unbekannten Details habt Ihr erfahren? Wie ist Eure Meinung zu den Inhalten? Ich freue mich über Kommentare und Anregungen, eure Lea Preisendanz vom ms Horse Team.

Fragen oder Anregungen? Treten Sie mit mir in Kontakt: l.preisendanz@horse-fitwell.de